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Die Seminare der Honorarfinanz AG sind für Interessenten kostenfrei.

Zusätzlich gelten die folgende Bedingungen der edudip GmbH:

§ 1 Gebühren

I. Teilnahmegebühren

Die Gebühren für die Teilnahme an den Webinaren (Teilnahmegebühren) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer und Teilnehmer. Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird mit der erfolgreichen Buchung fällig. Wählt der Teilnehmer das Lastschrifteinzugsverfahren, muss dieser die entstandenen Kosten (derzeit in Höhe von 5,95 EUR pro fehlgeschlagenem Einzug) übernehmen, sofern die Abbuchung nicht erfolgen konnte. Bei Zahlung per Kreditkarte entstehen dem Teilnehmer pro Chargeback Kosten in Höhe von 47,60 EUR.

§ 2 Stornogebühren

Sagt ein Online-Trainer seine kostenpflichtige Veranstaltung ab, so entstehen für den Trainer Stornogebühren in Höhe von 2,50 EUR netto pro gebuchten Teilnehmer. Storniert ein Teilnehmer eine kostenpflichtige Veranstaltung so entsteht für diesen Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 5,95 EUR.

§ 10 Zahlungsverkehr

Die edudip GmbH wickelt den Zahlungsverkehr zur Entrichtung der Teilnahmegebühr zwischen Teilnehmern und Trainern nach den nachfolgenden Bestimmungen ab. Da die edudip GmbH als reine Verrechnungsstelle fungiert wird die Bonität der Mitglieder von der edudip GmbH nicht geprüft.

Die Teilnahmegebühren sind von den Teilnehmern vor Beginn des Webinars an die edudip GmbH zu entrichten. Sobald die Teilnahmegebühr bei der edudip GmbH eingegangen ist versendet die edudip GmbH an den Teilnehmer einen Link, mit dem die Teilnahme an dem gebuchten Webinar möglich ist.

Über das System der Plattform werden automatisch Rechnungen per E-Mail über die Buchungen im Namen der Trainer an die Teilnehmer versandt. Die Trainer erhalten automatisch eine Kopie der jeweiligen Rechnung per E-Mail.

Die Teilnahmegebühren werden von der edudip GmbH nach der Durchführung des Webinars an den Trainer ausgezahlt.

Die edudip GmbH ist technisch in der Lage, festzustellen, ob ein Webinar durchgeführt wurde. Stellt die edudip GmbH aufgrund einer solchen Prüfung fest, dass ein Webinar nicht durchgeführt wurde oder teilt ein Trainer die Absage eines bereits gebuchten Webinars mit, erlischt der Anspruch des Trainers auf Auszahlung der Teilnahmegebühr und die edudip GmbH erstattet den Teilnehmern die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück. Dies gilt nicht, wenn ein Webinar mangelhaft oder nicht in vollem Umfang durchgeführt wurde.



AGB als PDF Download

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